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   LG Frankfurt/Main, 08.04.2020 - 2-13 S 84/19   

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https://dejure.org/2020,7940
LG Frankfurt/Main, 08.04.2020 - 2-13 S 84/19 (https://dejure.org/2020,7940)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.04.2020 - 2-13 S 84/19 (https://dejure.org/2020,7940)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. April 2020 - 2-13 S 84/19 (https://dejure.org/2020,7940)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maßgeblicher Erkenntnisstand für Beschlussfassung, ordnungsgemäße Verwaltung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG §§ 21, 23, 46 Abs. 1; ZPO § 91a
    Gerichtliche Prüfung eines Eigentümerbeschlusses anhand des Zeitpunkts der Beschlussfassung

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Wann entspricht Beschluss ordnungsmäßige Verwaltung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Es kommt auf den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Versammlung an!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlussanfechtung: Entscheidungserheblicher Zeitpunkt = Eigentümerversammlung! (IMR 2020, 246)

Verfahrensgang

  • AG Darmstadt - 317 C 153/17
  • LG Frankfurt/Main, 08.04.2020 - 2-13 S 84/19
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14

    Wohnungseigentümerbeschluss: Verwalterbestellung ohne Regelung der Eckdaten eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.04.2020 - 13 S 84/19
    Demzufolge ist es Aufgabe des Gerichts vor allem zu prüfen, ob die Beschlussfassung dies berücksichtigt, also insbesondere die Eigentümer ihr Ermessen sachgerecht ausgeübt haben und sie die Entscheidung auf einer hinreichend sicheren Tatsachengrundlage getroffen haben (vgl. BGH ZMR 2012, 885 Rn. 20 f.; NJW 2015, 1378 Rn. 12; ZMR 2016, 49 Rn. 47; st. Rspr.).

    Inwieweit die Eigentümer ihre Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft haben, ist alleine bei der Beurteilung der Frage zu prüfen, ob die Beschlussfassung auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage erfolgt ist und daher insbesondere eine Ermessensentscheidung sachgerecht getroffen werden konnte (vgl. BGH ZMR 2012, 885 Rn. 20 f.; NJW 2015, 1378 Rn. 12; ZMR 2016, 49 Rn. 47; st. Rspr).

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14

    Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.04.2020 - 13 S 84/19
    Demzufolge ist es Aufgabe des Gerichts vor allem zu prüfen, ob die Beschlussfassung dies berücksichtigt, also insbesondere die Eigentümer ihr Ermessen sachgerecht ausgeübt haben und sie die Entscheidung auf einer hinreichend sicheren Tatsachengrundlage getroffen haben (vgl. BGH ZMR 2012, 885 Rn. 20 f.; NJW 2015, 1378 Rn. 12; ZMR 2016, 49 Rn. 47; st. Rspr.).

    Inwieweit die Eigentümer ihre Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft haben, ist alleine bei der Beurteilung der Frage zu prüfen, ob die Beschlussfassung auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage erfolgt ist und daher insbesondere eine Ermessensentscheidung sachgerecht getroffen werden konnte (vgl. BGH ZMR 2012, 885 Rn. 20 f.; NJW 2015, 1378 Rn. 12; ZMR 2016, 49 Rn. 47; st. Rspr).

  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11

    Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.04.2020 - 13 S 84/19
    Demzufolge ist es Aufgabe des Gerichts vor allem zu prüfen, ob die Beschlussfassung dies berücksichtigt, also insbesondere die Eigentümer ihr Ermessen sachgerecht ausgeübt haben und sie die Entscheidung auf einer hinreichend sicheren Tatsachengrundlage getroffen haben (vgl. BGH ZMR 2012, 885 Rn. 20 f.; NJW 2015, 1378 Rn. 12; ZMR 2016, 49 Rn. 47; st. Rspr.).

    Inwieweit die Eigentümer ihre Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft haben, ist alleine bei der Beurteilung der Frage zu prüfen, ob die Beschlussfassung auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage erfolgt ist und daher insbesondere eine Ermessensentscheidung sachgerecht getroffen werden konnte (vgl. BGH ZMR 2012, 885 Rn. 20 f.; NJW 2015, 1378 Rn. 12; ZMR 2016, 49 Rn. 47; st. Rspr).

  • BGH, 28.09.2012 - V ZR 251/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Aufnahme eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.04.2020 - 13 S 84/19
    Führen die neuen Erkenntnisse dazu, dass der bisherige Beschluss sich als nachträglich unvertretbar erweist, wird in aller Regel eine Abänderung des Beschlusses ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen (dazu BGHZ 195, 22 Rn. 16 f.; Abramenko ZWE 2007, 336).
  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17

    Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.04.2020 - 13 S 84/19
    Denn die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ist Aufgabe der Eigentümer und diese müssen Gelegenheit haben, den ihnen nahezu immer zustehenden Gestaltungsspielraum auszunutzen (vgl. BGH NJW 2019, 3780 Rn. 15).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.04.2020 - 13 S 84/19
    Der BGH hat insoweit bereits für die Situation einer Gesetzesänderung entschieden, dass maßgeblich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ist (BGH NJW 2009, 999 Rn. 12).
  • KG, 25.02.2004 - 24 W 285/01

    Beschlußanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Vertretungsbefugnis des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.04.2020 - 13 S 84/19
    Demgegenüber wird andererseits auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung der Eigentümer abgestellt, da deren Willensbildung im Beschlussanfechtungsverfahren einer Überprüfung unterzogen wird, wobei häufig auf den möglichen Erkenntnisstand eines besonnenen Wohnungseigentümers unter Ausschöpfung aller zu diesem Zeitpunkt zugänglichen Erkenntnisquellen abgestellt wird (KG ZMR 2005, 470; LG Itzehoe ZWE 2016, 420; AG Hamburg-Blankenese ZMR 2012, 405; Bärmann/Merle § 21 Rn. 27a; Jennißen/Schultzky § 23 Rn. 177a; Jennißen/Suilmann § 46 Rn. 163a; Riecke/Schmid/Abramenko § 46 Rn. 42).
  • LG Karlsruhe, 01.09.2023 - 11 S 96/22

    Grenzen geänderter Kostenverteilung in WEG

    Das Gericht hat in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die Eigentümer ihr Ermessen sachgerecht ausgeübt haben und sie die Entscheidung auf einer hinreichend sicheren Tatsachengrundlage getroffen haben (LG Frankfurt a. M. ZWE 2020, 436 Rn. 10 f.; Falkner, ZWE 2023, 237).
  • LG Frankfurt/Main, 22.12.2022 - 13 S 77/21

    Keine Entlastung bei fehlerhafter Jahresabrechnung

    Nach gefestigter Rechtsprechung der Kammer ist maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, der Zeitpunkt der Eigentümerversammlung, zu welchem der Beschluss gefasst wird (Kammer ZWE 2020, 436).

    Dass nach Ablauf der Anfechtungsfrist die Jahresabrechnung bestandskräftig wird und damit jedenfalls im Innenverhältnis der Einwand, die Abrechnung entspreche nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, nicht mehr erhoben werden kann, führt nicht dazu, dass ein zunächst ordnungswidriger Beschluss im Nachhinein rechtmäßig wird (vgl. Kammer ZWE 2020, 436).

  • LG Düsseldorf, 21.07.2021 - 25 S 58/19
    Andererseits wird auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung der Eigentümer abgestellt, da deren Willensbildung im Beschlussanfechtungsverfahren einer Überprüfung unterzogen wird, wobei häufig auf den möglichen Erkenntnisstand eines besonnenen Wohnungseigentümers unter Ausschöpfung aller zu diesem Zeitpunkt zugänglichen Erkenntnisquellen abgestellt wird (Landgericht Rostock, Urteil vom 2. Dezember 2020, - 1 S 54/20; Landgericht Frankfurt, Beschluss vom 8. April 2020, - 2-13 S 84/19; Landgericht Itzehohe, Urteil vom 20. Mai 2016, - 11 S 78/15; Bärmann-Merle, WEG, 14. Aufl., § 21 Rn. 27a).
  • AG Hamburg-St. Georg, 25.06.2021 - 980b C 31/20

    Beschluss einer Eigentümerversammlung zum Fensteraustausch bei Sondereigentümer

    Gleichwohl ist für die Frage der Begründetheit der Klage auf die materielle Rechtslage und den Kenntnisstand der Wohnungseigentümer zum Zeitpunkt der Beschlussfassung abzustellen (vgl. LG Frankfurt/Main, ZWE 2020, 436, 437, Tz. 10; Elzer, in: BeckOK-WEG, 44. Ed. 2.4.2021, § 44, Rn. 162).
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